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Elternzusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit Eltern

Da das Kindesalter von ganz besonderer Bedeutung für die Entwicklung eines Menschen ist, wünschen wir uns eine von Vertrauen und Wertschätzung geprägte Atmosphäre der Kooperation, in deren Mittelpunkt das Wohl des Kindes steht.


Unser Team unterstützt die Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder. Dieses gestaltet sich in unterschiedlichen Formen bezogen auf:

  • das einzelne Kind
  • die Gruppe
  • unsere Einrichtung

In Bezug auf das Kind bieten wir:

  • Tür- und Angelgespräche (möglichst kurz, sonst Termin vereinbaren)
  • Regelmäßige Entwicklungsgespräche (mindestens einmal im Jahr)
  • Gespräche zu unterschiedlichen Anlässen nach Bedarf.  In der Bring- und Abholzeit sind wir für die Eltern ansprechbar.

Für die Zusammenarbeit in der Gruppe findet zu Beginn des Kindergartenjahres ein Gruppenelternabend bzw. Elternkaffee statt, bei dem die Eltern sich untereinander kennen lernen und Elternvertreter gewählt werden. Im Verlauf des Jahres freuen wir uns über die Teilnahme und Mithilfe bei weiteren Elternkaffees, besonderen Gruppenaktionen und Festen. Die gewählten Elternvertreter der Gruppe bilden gemeinsam mit der Leitung unserer Kita den Elternrat, der sich in regelmäßigen Abständen trifft. Dort werden themenbezogene Elternabende, Aktionen und Feste besprochen und abgestimmt, bei deren Durchführung wir ihre Unterstützung brauchen. Außerdem wird der Elternrat über grundsätzliche pädagogische Entscheidungen in Kenntnis gesetzt.

Die Zusammenarbeit mit der Elternvertretung

zunächst einige Aspekte zum gesetzlichen Hintergrund:


In einem festgelegten Wahlverfahren werden während des ersten Elternabends des neuen Kindergartenjahres (ab August des betreffenden Jahres) je Gruppe die Elternvertreter/innen gewählt. Sie amtieren für die Dauer eines Jahres und sind Ansprechpartner für Eltern und Mitarbeiter/innen.


Aus diesem Kreis werden während der 1. Elternratssitzung in der Einrichtung die Vertreter/innen der Kita für den Stadtelternrat gewählt, ebenfalls für ein Jahr. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) von 12/2002, Paragraph 10 Satz 1-4 Die Basis unserer Arbeit bildet die gemeinsame Arbeit an dem Bildungsauftrag der Kita in Form von Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder, worin die Eltern und Erzieherinnen sich im gegenseitigen Austausch unterstützen. 


Wichtige Entscheidungen des Trägers erfolgen „im Benehmen“ mit dem Elternrat, der Vorschlagsmöglichkeiten hat. Das betrifft die Konzeption, die Einrichtung/Schließung von Gruppen, die Festlegung von Gruppengröße und Aufnahmekriterien, sowie die Öffnungszeiten, wobei die gesetzlichen Vorgaben jeweils bindend sind. Die Kita macht ein Leistungsangebot, das sich an der Lebenswelt der Familien orientiert und sucht in der Verständigung mit den Eltern deren aktive Mitarbeit. Voraussetzung ist hier die Transparenz der pädagogischen Arbeit.


Treffen in der Kita


Auf Einladung der Leitung trifft sich der Elternrat der Kita etwa alle 3 Monate, um offene Fragen zu klären und sich gegenseitig Informationen (innerhalb und außerhalb der Kita) zu geben. Zudem werden gemeinsam Feste geplant und verschiedene Wünsche abgestimmt. Als weiteres können Interessen für Referentenabende geklärt werden.